Für unsere Branche gilt ein GAV. Im Personalverleih gibt es auch einen GAV. Welche Bedingungen gelten nun?

Wir berücksichtigen alle rechtlichen Vorschriften bei der Ausarbeitung unserer Offerten und Verträge. Im Vordergrund steht aber so oder so, dass die verliehene Person möglichst die gleichen Bedingungen hat wie andere Angestellte im Einsatzbetrieb und damit sind wir meist über den Minimalbedingungen der Gesamtarbeitsverträge.